Die Essensabholung
In der Regel wird das Essen mit einem Legitimationsmedium in Form eines Chips oder Patientenausweises ausgegeben. Wenn ein solches Medium verwendet werden soll, geht der Patient damit an die Essensausgabe und erhält sein bestelltes Essen. Sollte eine Spontanabholung erlaubt sein, wird bei Auflegen des Chips auf das Lesegerät geprüft, ob eine Berechtigung hierzu (z.B. in Form eines Guthabens oder Kontingents) vorhanden ist.
Natürlich werden an der Ausgabestelle auch die bei der Person zu berücksichtigenden Zubereitungsformen angezeigt, so dass der Patient kein für ihn ungeeignetes Essen erhält.