Bezahlung
Wie kommt nun das Geld auf die Karte, den Chip oder den Finger?
Um genau zu sein, gar nicht. Der Ausweis (Karte/Chip/Finger) speichert keinerlei Informationen über den Eigentümer. Es wird nur eine Nummer hinterlegt, über die MensaMax den Schüler identifiziert. Wenn also der Ausweis verloren geht, ist lediglich der Materialwert des Ausweises verloren gegangen, aber kein Geld.
Wo ist dann das Geld? Es wird ein Konto bei einer Bank eingerichtet, auf das durch Überweisung, SEPA-Lastschrift, PayPal, Kreditkarte, aber natürlich auch mit Bargeld eingezahlt werden kann.
Wer der Kontoinhaber ist, ist dabei aus technischer Sicht egal. Wer könnte dies sein?
• der Schulträger (Kommune/Landkreis)
• die Schule
• der Förderverein oder Mensaverein
• der Caterer
• ein Sonderkonto, welches wir Ihnen zur Verfügung stellen
Die eingehenden Gutschriften werden dabei vollautomatisch auf sogenannte virtuelle Schülerkonten verteilt. Diese virtuellen Konten werden meistens auf Guthabenbasis geführt, eher selten auf Schuldenbasis, wobei das schülerindividuell unterschiedlich definiert werden kann. Jeder Einkauf wird von diesem virtuellen Konto abgebucht.
Der Vorteil liegt auf der Hand: Das Geld der Eltern wird meistens nur einmal im Monat überwiesen bzw. abgebucht, in MensaMax selbst aber wird jede Transaktion verwaltet und dargestellt – somit entstehen auch kaum Kontoführungsgebühren bei der Bank.
Sollte das Bankkonto von kommunaler Seite aus verwaltet werden, ist oft eine Einbuchung über das kommunale Finanzwesen gewünscht. MensaMax hat daher Schnittstellen zu diversen Finanz-Software-Systemen (z.B. SAP, Infoma, H&H, mps, Finanz+, CIP, KIRP, DATEV …).
Will man eine Bargeldeinzahlung zulassen, gibt es zwei klassische Möglichkeiten:
• Im Sekretariat oder im Kiosk befindet sich eine Bargeldkasse. Eine Einzahlung wird direkt dem virtuellen Konto gutgeschrieben.
• Es wird ein Bargeldaufwerter in der Schule aufgestellt. Dabei kann das virtuelle Schülerkonto nicht nur mit Münzen und Geldscheinen, sondern auch kontaktlos über eine Girocard aufgewertet werden.
Bildungs- und Teilhabepaket
Selbstverständlich ist in MensaMax die gesetzeskonforme Abrechnung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) möglich. Hierunter fällt die Abbildung der bewilligten Zeiträume, auch nachträglich, sowie der Bewilligungsstellen.
Sie geben in MensaMax die Bewilligungen ein und können jeden Monat eine Liste aus MensaMax erstellen, die an die Bewilligungsstelle übersandt wird – fertig. Mehr ist nicht zu tun.
Und wenn die Bewilligungsstelle ein intelligentes EDV-System einsetzt, kann MensaMax sogar die Daten direkt dorthin senden – jeglicher Papierkram entfällt dann.
MensaMax kann die Eltern erinnern, wenn sich der Bewilligungszeitraum dem Ende neigt, damit sich diese frühzeitig um eine Verlängerung des BuT kümmern können.
An der Essensausgabe ist selbstverständlich alles stigmatisierungsfrei niemand wird „geoutet“.