Bildungs- und Teilhabepaket
Selbstverständlich ist in MensaMax die gesetzeskonforme Abrechnung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) möglich. Hierunter fällt die Abbildung der bewilligten Zeiträume, auch nachträglich, sowie der Bewilligungsstellen.
Sie geben in MensaMax die Bewilligungen ein und können jeden Monat eine Liste aus MensaMax erstellen, die an die Bewilligungsstelle übersandt wird – fertig. Mehr ist nicht zu tun.
Wenn die Bewilligungsstelle ein intelligentes EDV-System einsetzt, kann MensaMax sogar die Daten direkt dorthin senden – jeglicher Papierkram entfällt dann.
MensaMax kann die Eltern erinnern, wenn sich der Bewilligungszeitraum dem Ende neigt, damit sich diese frühzeitig um eine Verlängerung des BuT kümmern können.
Selbstverständlich ist MensaMax stigmatisierungsfrei – niemand hat Einsicht auf die Daten, der dazu nicht berechtigt ist.